Herzlich Willkommen im Erbach-Schönberger-Hof

 

 NEU ab 03.04.2022 entfallen diese Auflagen zum Besuch in unserem Hause, dennoch Bitten wir Sie diese Regeln freiwillig zu Kenntnis zunehmen. 


Das Hygienekonzept des Erbach-Schönberger-Hof der Gaststätte.


1.) Allgemein

Mit viel Sorgfalt ist dieses Konzept für unser Haus mit den einzelnen Bereichen erstellt worden.

Um die strengen Hygienemaßnahmen und unsere Mitverantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht zu werden.

Wir bitten Sie als Gast sich dieses Konzept zu Herzen zunehmen und diese Maßnahmen und Regeln zu beachten.

Mit dieser Umsicht schützen wir alle uns gegenseitig.

Wir weisen auf die zuerst Allgemeinen Regeln zum Besuch in unserem Haus hin.


  •  Kontaktbeschränkungen beachten
  •  Auf Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen
  • ist zu achten.
  •  Auf Umarmungen und Händeschütteln verzichten
  •  Bei Kontakt zu Erkrankten oder Krankheitsanzeichen auf Besuch verzichten
  •  Nies- und Hustenetikette wahren
  •  hier =>2G – Option ab dem 06. November 2021
  •  => 2G+ ab dem 17. Januar 2022
  •  => 3G ab dem 04. März 2022
  • NEU ab dem 03.04.2022 entfallen diese Auflagen 

in unserem Hause

Gaststätten im Sinne des Hessischen Gaststättengesetzes, 

dürfen Speisen und Getränke

  • zur Abholung oder Lieferung anbieten, wenn das vorliegende  Abstands- und Hygienekonzept angewendet wird.
    um  Verzehr vor Ort anbieten zu können , müssen wir sicherstellen, dass
  •  im Innenbereich die 2G-plus-Regelung angewendet wird und nach diesem  Abstands- und Hygienekonzept gehandelt wird.

Als geeignete Schutzmaßnahme ist beim Vor-Ort-Verzehr durch die Abstände der Tische  ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten, sofern keine Trennvorrichtung vorhanden ist.


Einlass mit der 3G Regelung


In der Innengastronomie dürfen ab dem 04. März 2022 wieder geimpfte, genesene oder ungeimpfte mit einem tagesaktuellen negativen Test. 

 (geimpft, genesen oder  mit negativen Test beim Betreten des Betriebes vorgezeigt werden).

Maskenpflicht:

Bei der Bedienung von Gästen, bei der Abholung von Speisen und Getränken oder als Gast ist bis zur Einnahme eines Sitzplatzes, eine medizinische Maske zu tragen. 

Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt nicht mehr.





Stand: April 2022

 

 

 

 

 

Kirchturm zu Wersau